Montag, 30. Juni 2014

Anschnallpflicht für Hunde?

"Erst gurten, dann starten" lautet ein altere Slogan für Zweibeiner, der die Gurtpflicht im Auto (straflos bereits ab 1976, mit Bußgeldbelegung ab 1984) populär machen sollte. Jetzt, zur Urlaubszeit, sollte mal kurz geklärt werden, wie es sich denn für unsere Vierbeiner verhält.

Die Sache ist die: Explizit findet sich keine Regelung im Gesetz für Hunde im Auto. Allerdings gelten Hunde und ganz allgemein alle Haustiere als "Ladung", die laut §22 StVO gesichert werden muss. Und wo wir gerade bei der Straßenverkehrsordnung sind: Laut § 23 StVO muss der Fahrzeugführer dafür Sorge tragen, dass die Ladung - also auch unsere Vierbeiner - nicht Sicht und Gehör behindern. Es ist also nicht ausdrücklich verboten, dass sich unsere Lieblinge den Fahrtwind um die Nase wehen lassen - spätestens im Falle eines Unfalls können aber Probleme mit der Versicherung eintreten. Wer dem aus dem Weg gehen will, ist mit einem speziellen Gurt auf der Rückbank oder einer Transportbox im Kofferraum derzeit auf der sicheren Seite. Und verantwortungsvolle Hundehalter, die wir sicherlich alle sind, wollen doch die tödliche Gefahr durch frei im Auto herumlaufende Auto doch sowieso ausschließen.

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